Führerschein mit 17
Begleitetes Fahren (BF) für Fahranfänger ab 17 Jahren
Schon mit 17 Jahren im Besitz eines Führerscheins! Der Modellversuch „Begleitetes Fahren“ startete in Baden-Württemberg am 1.1. 2008 und wurde am 1.1. 2011 bundesweit als dauerhaftes Gesetz festgeschrieben. Seitdem können Fahranfänger bereits mit 17 Jahren in den Besitz eines gültigen Führerscheins kommen. Einzigste Bedingung: Während jeder Fahrt muss eine Begleitperson als Beifahrer anwesend sein, die über 30 ist, mindestens 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins ist und höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg vermerkt hat.
Anmeldungen zum Führerschein mit 17 sind bei uns jederzeit möglich. Die Ausbildung und auch die Ausbildungskosten sind genau die gleichen, wie auch beim normalen Führerschein ab 18 Jahren. Lediglich die Kosten für die Prüfbescheinigung (7,70 €) und die Gebühr für die Begleitperson (12,00 € pro Person) kommen hinzu.
Voraussetzungen für die Begleitperson beim BF 17:
- Begleitperson muss über 30 Jahre sein
- Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein (Klasse B bzw. 3)
- Begleitperson darf höchstens 1 Punkt in der Verkehrssünderkartei Flensburg vermerkt haben.
Weitere Informationen zum Thema Führerschein mit 17 finden Sie unter nachstehendem Link:
» Informationen Führerschein mit 17 (BF 17) vom Fahrlehrerverband BW