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Wuschel Wuschel

Führerschein­klassen

Führerschein-Ausbildung für die Klasse B, BE, B96, AM, A1, A2, A, L und Mofa.

Pikto: Auto

PKW-Klassen: B, B196, B96, BE

B

Auto

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).

Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
– Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse,
– Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.

Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“)

B 196

Auto + Zweirad bis 125ccm (Kl. A1)

Seit 01.01.2020 berechtigt der Besitz der Klasse B auch das Führen von Zweirädern der Klasse A1!

Mindestalter: 25 Jahre
Vorbesitz:  mind. 5 Jahre Klasse B notwendig.
Fahrerschulung in Theorie u. Praxis erforderlich
Nur in Deutschland gültig!!!!

 B 96

Auto + (Wohn)- Anhänger

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“)

BE

Auto + (Pferde)- Anhänger

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen.

Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“)

Pikto: Motorrad

Motorrad-Klassen: AM, A1, A2, A

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor / dreirädrige Kleinkrafträder / Leichtkraftfahrzeuge

Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH
– Elektromotor max. 4 kW Nennleistung,
– Verbrennungsmotor max. 50 ccm.

Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h
– Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm.
– Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung,
– Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung,
– bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).

Mindestalter: 16 Jahre

A1

Leichtkrafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge

– Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

Eingeschlossene Klassen: AM
Mindestalter: 16 Jahre

A2

Mittelschwere Krafträder

– Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für „Altbesitzer“ mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).

Eingeschlossene Klassen: A1, AM
Mindestalter: 18 Jahre

A

Schwere Krafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge

Kraftrad über 45 km/h bbH
– über 35 kW Motorleistung,
– Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.

Kraftfahrzeuge
– Motorleistung mehr als 15 kW, – Hubraum mehr als 50 ccm.

Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
Mindestalter:
– Krafträder: 24 Jahre (Direkteinstieg)
– bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20 Jahre
– Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre

Pikto: Traktor

Traktor-Klassen: L

L

Kleine Traktoren

Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h);
Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Mindestalter: 16 Jahre

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2012; Quellen: TÜV Süd, Württembergischer Fahrlehrerverband.