Führerscheinklassen
Führerschein-Ausbildung für die Klasse B, BE, B96, AM, A1, A2, A, L und Mofa.
PKW-Klassen: B, B196, B96, BE |
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B |
AutoKraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer). Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Eingeschlossene Klassen: AM, L |
B 196 |
Auto + Zweirad bis 125ccm (Kl. A1)Seit 01.01.2020 berechtigt der Besitz der Klasse B auch das Führen von Zweirädern der Klasse A1! Mindestalter: 25 Jahre |
B 96 |
Auto + (Wohn)- AnhängerDiesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg. Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. |
BE |
Auto + (Pferde)- AnhängerMit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3.500 kg betragen. Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig. |
Motorrad-Klassen: AM, A1, A2, A |
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AM |
Zweirädrige Kleinkrafträder / zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor / dreirädrige Kleinkrafträder / LeichtkraftfahrzeugeKrafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h Mindestalter: 16 Jahre |
A1 |
Leichtkrafträder / dreirädrige Kraftfahrzeuge– Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg. Eingeschlossene Klassen: AM |
A2 |
Mittelschwere Krafträder– Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für „Altbesitzer“ mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4). Eingeschlossene Klassen: A1, AM |
A |
Schwere Krafträder / dreirädrige KraftfahrzeugeKraftrad über 45 km/h bbH Kraftfahrzeuge Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren. Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM |
Traktor-Klassen: L |
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L |
Kleine TraktorenZugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h); Mindestalter: 16 Jahre |
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2012; Quellen: TÜV Süd, Württembergischer Fahrlehrerverband.